
Platzordnung HSG – Niederzier 1995 e.V.
- Das Hausrecht übt der 1. Vorsitzende, in seiner Vertretung der 2. Vorsitzende aus.
- Den Weisungen der Übungsleiter bzw. Trainer ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Das Betreten des Vereinsgeländes und die Teilnahme an den Ausbildungs- und Übungsstunden geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein haftet nicht für Schäden und Unfälle.
- Das Ausbildungsrisiko verbleibt beim Eigentümer / Hundeführer.
- Jeder haftet für seinen Hund nach dem BGB.
- Für die Teilnahme am Training / Ausbildung ist eine Haftpflichtversicherung und ein gültiger Impfnachweis zwingend erforderlich. Die Impfbescheinigung ist beim ersten Training mitzuführen. Dies dient zum Schutz eines jeden einzelnen Hundes.
- Die Hunde sind stets angeleint zu halten, Ausnahmen im eingezäunten Gelände und auf Anweisung / Genehmigung der Ausbilder.
- Der Gebrauch von Wurfketten, Schellen und ähnlichem ist auf dem Vereinsgelände untersagt.
- Das Trinkwasser für die Hunde muss mitgebracht werden, unser Leitungswasser ist nicht als Trinkwasser geeignet.
- Kranke Hunde mit einer ansteckenden Krankheit dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.
- Jeder ist für die Ordnung und Reinhaltung des Platzes mitverantwortlich.
- Insbesondere die „Hinterlassenschaften“ des Hundes sind vom Besitzer selbst zu entfernen.
- In das Vereinsheim dürfen nur Welpen bis zu 5 Monaten, verletzte Hunde und alte Hunde nach Rücksprache mit dem Vorstand.
- Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sollte das Ziel aller sein.
Der Vorstand