Platzordnung HSG – Niederzier 1995 e.V.

• Das Hausrecht übt der 1. Vorsitzende, in seiner Vertretung der 2. Vorsitzende aus.

• Den Weisungen der Übungsleiter bzw. Trainer ist in jedem Fall Folge zu leisten.

• Das Betreten des Vereinsgeländes und die Teilnahme an den Ausbildungs- 
und Übungsstunden geschieht auf eigene Gefahr. 
Der Verein haftet nicht für Schäden und Unfälle.

• Das Ausbildungsrisiko verbleibt beim Eigentümer / Hundeführer.

• Jeder haftet für seinen Hund nach dem BGB.

• Für die Teilnahme am Training / Ausbildung ist eine Haftpflichtversicherung
und ein gültiger Impfnachweis zwingend erforderlich. 
Die Impfbescheinigung ist beim ersten Training mitzuführen.
Dies dient zum Schutz eines jeden einzelnen Hundes.

• Die Hunde sind stets angeleint zu halten, Ausnahmen im eingezäunten Gelände
und auf Anweisung / Genehmigung der Ausbilder.

• Der Gebrauch von Wurfketten, Schellen und ähnlichem ist auf dem
Vereinsgelände untersagt.

• Das Trinkwasser für die Hunde muss mitgebracht werden, unser
Leitungswasser ist nicht als Trinkwasser geeignet.

• Kranke Hunde mit einer ansteckenden Krankheit dürfen das Vereinsgelände
nicht betreten.

• Jeder ist für die Ordnung und Reinhaltung des Platzes mitverantwortlich.

• Insbesondere die „Hinterlassenschaften“ des Hundes sind vom
Besitzer selbst zu entfernen.

• In das Vereinsheim dürfen nur Welpen bis zu 5 Monaten, verletzte Hunde und
alte Hunde nach Rücksprache mit dem Vorstand.

• Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sollte das Ziel aller sein.

Der Vorstand